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Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkunde nach Arbeitssicherheitsgesetz
Qualifikation und Bestellung
Erfüllung (ASiG) §5 und DGUV Vorschrift 2
Bestellung durch den Arbeitgeber mit schriftlicher Aufgabenübertragung
Regelmäßige Weiterbildung im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Umfassende Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Prozesse
Nachweis von arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Grundkenntnissen
Aufgabenbereiche und Verantwortung
Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes
Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen
Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
Organisation von Unterweisungen und Schulungen zu Sicherheitsthemen
Untersuchung von Arbeitsunfällen und Entwicklung von Präventionsmaßnahmen
Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragten
Mitwirkung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und PSA
Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten zur Mängelerkennung
Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
Dokumentation aller arbeitsschutzrelevanten Maßnahmen