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Sachverständiger Asbest

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Sachverständiger Asbest

TRGS 519, 521 und 524

Qualifikation und Befähigung

  • Nachweis der besonderen Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3
  • Regelmäßige Fortbildungen im Bereich der Asbestsanierung
  • Umfangreiche Fachkenntnisse über Asbestprodukte und deren Anwendung
  • Erfahrung in der Bewertung von Gefährdungspotenzialen
  • Fundierte Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen

 

Tätigkeitsspektrum

  • Durchführung von Gebäudeinspektionen zur Asbesterkennung
  • Entnahme und Beurteilung von Materialproben nach VDI 3866
  • Erstellung von Sanierungskonzepten nach Stand der Technik
  • Beurteilung der Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen
  • Überwachung von Asbestsanierungsarbeiten gemäß TRGS 519
  • Durchführung von Freimessungen nach Sanierungsmaßnahmen
  • Dokumentation und Berichtserstellung für Behörden und Auftraggeber
Ein Altbau mit Asbest-Rückständen